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ALLGEMEINE TEILNAHME- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Anmeldung: Mit der Anmeldung bitten wir Dich, eine Anzahlung von
50% des Tourenbeitrages pro Person zu leisten. Bei
Kostenbeiträgen unter € 50,- , sowie bei kurzfristigen
Buchungen (zw. Buchung und Tour liegen nur 30 Tage), bitten wir um
Überweisung des gesamten Beitrages . Die Zahlungen erfolgen
auf das Konto von Robert Winkler, KtoNr: 923 032 080 bei der BA-CA
BLZ: 12000. Deine bestellten Tourenplätze werden Dir damit
garantiert . Die Restzahlung erfolgt spätestens 30 Tage vor
Programmbeginn. Leistung: Den Umfang der Vertraglichen Leistungen
entnimm bitte unserer Tourenbeschreibung. Rücktritt: Du kannst
jederzeit vor Beginn Programms zurücktreten. In eigenem
Interesse und zur Vermeidung von Mißverständnissen
bitten wir um Deine schriftl. Rücktrittserklärung
(Einschreiben). Als Ersatz für getroffene Tourvorbereitungen
und Aufwendungen berechnen wir bei Rücktritt bis zu 30 Tagen
vor Tourbeginn eine Bearbeitungsgebühr von mind. € 30,-
bei Rücktritt vom 29. bis zum 11. Tag 50%, vom 10. bis zum 4.
Tag 80%, vom 3. bis zum 1. Tag 90%. Bei Nichtantritt wird eine
Stornogebühr von 100% des Tourpreises fällig. Haftung:
Die Natur ist in unserer Zivilisationsgesellschaft nicht mehr
unsere gewohnte und vertraute Umgebung, daher bin ich mir
bewußt, daß schon auf einem simplen Wanderweg Steine,
Hölzer, nasse Blätter usw., zum Hindernis werden
können. Die Programmleiter, Organisatoren Tourenführer
und dergleichen, übernehmen keinerlei Haftung bei
Unglücksfällen, Verlusten oder sonstigen
Unregelmäßigkeiten (nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit (gültig für die eingesetzten
Tourenführer). Sollte auf Grund der äußeren
Umstände eine für die Teilnehmer sichere
Durchführung nicht möglich sein, ist das Recht der
Änderung oder Absage (auch nach Programmbeginn) von Programmen
vorbehalten. Weiters sind die jeweiligen Programmleiter berechtigt,
Personen, die ihrer Ansicht nach ihre eigene, oder die Sicherheit
anderer Personen gefährden, vom Programm auszuschließen.
Zum Schutz vor den Folgen selbstverschuldeter Schäden und
solcher gegenüber dritter Personen raten wir zu einer
persönlichen Unfallversicherung (zB: Visa- oder Masterkarte
oder Mitgliedschaft in Alpinen Vereinen) sowie einer
Haftpflichtversicherung. Der Verlust von geborgterAusrüstung
fordert einen Kostenersatz durch den Unterzeichnenden.
Weiters:
1. Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder persönlich
erfolgen. Sie wird von uns telefonisch oder schriftlich (Brief, Fax
oder Email) bestätigt und ist somit verbindlich.
2. Bei Nichterscheinen (oder Nichtantritt) zum gebuchten Termin
wird der Preis für die Tour als Stornogebühr
verrechnet.
3. Die genauen Leistungen sind dem Programm und der
Detailinformation zu entnehmen. Bei allen Veranstaltungen ist eine
Mindestteilnehmeranzahl Voraussetzung. Im Falle des
Nichtzustandekommen der Tour wird die Stornierung spätestens
zwei Tage vorher mitgeteilt. Es können auch Einzelpersonen
buchen. Eine Terminkoordination mit weiteren Einzel- oder
Gruppenbuchungen ist möglich.
4. Jeder Gast sichert zu, die für die ausgewählte Tour
notwendigen psychischen und physischen Voraussetzungen, siehe
Folgetext, mitzubringen.
5. Durch Medikamente, Alkohol oder Drogen beeinträchtigte
Personen sind von der Tour ausgeschlossen. 6. Jeder Teilnehmer an
Touren von Robert Winkler Abenteuerakadademie und Abenteuerschule Natur Erlebnis (in Folge
NE genannt!) ist sich darüber im klaren, daß sie sich an
einer Abenteueraktivität beteiligt, die nicht den Komfort und
die Sicherheit einer üblichen Pauschalreise bieten kann.
Touren von NE werden von geprüften Tourenleitern geführt.
Die Ausrüstung entspricht den neuesten Sicherheitsnormen.
Sämtliche Touren sind genau geplant und vorbereitet. Vor jeder
Tour wird eine umfangreiche Einführung vom Tourenleiter
erteilt. Die Risiken sind aber vielfältig und daher nicht
gänzlich auszuschließen. Die Haftung für alle
Schäden und Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund
gegenüber NE und den Tourenleitern wird auf grobe
Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. NE haftet nicht
für Schäden, die aus Aktivitäten erfolgt sind, die
über das gebuchte Programm hinausgehen. Bei
Verbrauchergeschäften im Sinne des Konsumentenschutzgesetztes
gilt dies nur insoweit, als diese Schäden keine
Personenschäden betreffen.
7. Der Gast hat sämtliche Sicherheitsanweisungen des
Tourenleiters zu befolgen und an der Tour aktiv mitzuwirken. Die
Teilnehmer einer Tour sollen sich gegenseitig
unterstützen.
8. Der Tourenleiter ist berechtigt Gäste, die gegen unsere
Geschäftsbedingungen verstoßen, insbesondere die
für die Tour notwendigen Voraussetzungen nicht aufbringen, von
der Tour auszuschließen bzw. die Tour abzubrechen. Dem
Tourenleiter bleibt es vorbehalten, das Tourenprogramm wegen
unvorhergesehener Umstände, die die Sicherheit der Gäste
gefährden können (zum Beispiel zu hoher Wasserstand,
Wetterumsturz, unzureichende Fähigkeiten der Teilnehmer),
abzuändern, zu erweitern oder einzuschränken. NE ist
berechtigt bei Vorliegen derartiger Umstände vom Vertrag
zurückzutreten.
9. Verletzungen und Schäden sind dem Tourenleiter
unverzüglich zu melden.
10. Die zeitliche Dauer einer Tour läßt sich nicht immer
genau vorausbestimmen. Angeführte Zeiten gelten nur als
Richtwert. NE übernimmt keine Gewähr für die
Einhaltung dieser Richtzeiten.
11. Zum Teil erfolgt die An- und Abreise zu den Tourengebieten mit
privaten Kraftfahrzeugen. Diese Transporte sind nicht Teil unseres
Programmes. Wir übernehmen daher keinerlei Haftung für
Unfälle und Schäden, die dabei entstehen.
12. Es gilt österreichisches Recht (ausgenommen IPRG und
UN-Kaufrecht). Gerichtsstand ist Wien.. Für Konsumenten gilt
der Gerichtsstand gemäß § 104 JN.
13. Preis- und Programmänderungen und Druckfehlerkorrekturen
werden vorbehalten.
14. Die Punkte 1.-13. gelten für alle NE Touren. Für die
nachfolgend angeführten Touren Touren gelten die jeweiligen
besonderen Bedingungen zusätzlich.
Besondere Bedingungen für NE Raftingtouren:
Der/Die TeilnehmerIn erklärt dabei: Ich bin körperlich
und geistig in der Lage den Anforderungen des Gebirgswasser auch in
Verbindung mit den sommerlichen Temperaturen standzuhalten. Ich
kann schwimmen. Mein Hausarzt hat mir diesen Sport nicht
untersagt!
15. Die Beförderung setzt ausreichende (Freischwimmer-wie in
der Volksschule erlernt!)Schwimmkenntnisse im fließenden
Gewässer voraus.
16. Die Beförderung von Kindern unter 6 Jahren ist nicht
gestattet. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren werden nur in Begleitung
einer mindestens 19 Jahre alten, geeigneten Aufsichtsperson
befördert.
17. Während der Fahrt hat der Fahrgast dafür Sorge zu
tragen, daß der Kinnriemen des Helmes und die
Schwimmwestenverschlüsse geschlossen sind. Jeder Teilnehmer
hat darauf zu achten, daß er die für die Tour notwendige
Ausrüstung mitführt. Der Tourenleiter hat das Recht, den
Teilnehmer bei unvollständiger Ausrüstung - wenn dieser
Umstand auf eine Nachlässigkeit des Teilnehmers
zurückzuführen ist - von der Tour
auszuschließen.
18. Das Rauchen und Lärmen während der Fahrt ist
verboten.
19. Für mutwillige Beschädigungen von Booten und
Ausrüstung haftet der Fahrgast.
20. Der Fahrgast ist verpflichtet bei der Beförderung des
Bootes vom und zum Transportfahrzeug mitzuwirken.
21. Es obliegt der Eigenverantwortung des Fahrgasts, beim Ein- und
Aussteigen in das und aus dem Boot besondere Vorsicht anzuwenden,
weil mit Untiefen, rutschigen Steinen, unterschiedlichen
Strömungsverhältnissen und einem Fortbewegen des Bootes
zu rechnen ist, wodurch erhöhte Verletzungsgefahr besteht.
Beförderungsbedingungen für Kajak-, Adventure Raft-,
River Rider- und Kanutouren:
Der/Die TeilnehmerIn erklärt dabei: Ich bin körperlich
und geistig in der Lage den Anforderungen des Gebirgswasser auch in
Verbindung mit den sommerlichen Temperaturen standzuhalten. Ich
kann schwimmen. Mein Hausarzt hat mir diesen Sport nicht
untersagt!
22. Neben den Punkten 1-21 gelten für diese Touren folgende
Punkte als zusätzlich als vereinbart.
23. Jeder Fahrgast hat darauf zu achten, daß die gesamte
Gruppe immer Blickkontakt zueinander hat. Gegebenenfalls ist an
geeigneter Stelle anzuhalten um den Blickkontakt wieder
herzustellen.
24. Uferbereiche mit ins Wasser hängenden Bäumen und
Sträuchern sind zu meiden.
25. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei diesen
Touren kein Bootsführer von NE im Boot mitfährt. Es
erfolgt die Einschulung und die Begleitung der Gruppe mit einem
eigenen Boot am Fluss durch den Bootsführer von NE. Die
Teilnehmer müssen ihr Boot eigenverantwortlich steuern und
eventuellen Gefahrenstellen ausweichen. NE übernimmt keine
Haftung für Schäden und Ansprüche die bei solchen
Touren entstehen.
Besondere Bedingungen für Wasserfallklettern,
Schluchtenwanderungen und Canyoningtouren:
Der/Die TeilnehmerIn erklärt dabei: Ich bin körperlich
und geistig in der Lage den Anforderungen des Gebirgswasser auch in
Verbindung mit den sommerlichen Temperaturen standzuhalten. Ich
kann schwimmen. Mein Hausarzt/Schularzt hat mir diesen Sport nicht
untersagt!
26. Die Teilnahme setzt ausreichende (Freischwimmer-wie in der
Volksschule erlernt!) Schwimmkenntnisse im fließenden
Gewässer voraus. Die Begehung eines Canyon erfolgt
größtenteils im weglosen Gelände, wo auch mit
besonders rutschigen Passagen zu rechnen ist. Es muß daher
mit dem jederzeitigen Ausrutschen gerechnet werden. Daher hat sich
jeder Teilnehmer besonders umsichtig und vorsichtig zu bewegen. Der
Tourenleiter zeigt, wie man sich bewegen muß.
27. Alle absturzgefährdeten Bereiche dürfen nur gesichert
und unter Aufsicht des Canyoningführers begangen werden. In
einem Canyon ist mit Steinschlaggefahr zu rechnen.
28. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, daß der
Blickkontakt zu den übrigen Teilnehmern und dem
Canyoningführer nicht abreißt.
29. Bei einer Canyoningtour wird eine besondere Ausrüstung
verwendet. Jeder Teilnehmer erhält vor und laufend
während der Tour eine genaue Einschulung in den Umgang mit
dieser Ausrüstung. Diese Ausrüstung ist besonders
umsichtig und vorsichtig zu handhaben.
30. Gesprungen darf nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des
Canyoningführers werden, wobei den Anweisungen genau Folge zu
leisten ist. In den Wasserbecken ist zudem mit unterschiedlichen
Wassertiefen zu rechnen, weshalb nur in den vom
Canyoningführer bezeichneten Teil gesprungen werden darf.
Sollte dies aus der Einschätzung des Gastes nicht möglich
sein, so ist dies dem Canyoningführer mitzuteilen, wobei
dieser dazu verpflichtet ist, alternative Möglichkeiten
für die sichere Überwindung der Höhendifferenz zu
finden. Jeder Teilnehmer hat selbst darauf zu achten, daß er
eine sichere, rutschfreie Absprungstelle wählt und die
Hände beim Sprung eng an den Körper preßt und nur
mit den Beinen voran springt . Es ist grundsätzlich damit zu
rechnen, daß mit den Beinen der Grund berührt wird,
weshalb der Sprung mit den Beinen abgefangen werden muß.
Rutschen im Flußbett hat in zurückgelehnter
Körperhaltung, mit vorgeneigtem Kopf und verschränkten
Händen zu erfolgen. Von jedem Teilnehmer sind über die
Knöchel hohe Schuhe mit rutschfester Sohle, die zum Gehen im
weglosen Gelände geeignet sind, selbst mitzubringen.
31. Jeder Gast hat darauf zu achten, daß der Gurt, der Helm
und der Karabiner immer sicher geschlossen sind.
Unregelmäßigkeiten sind sofort dem Canyoningführer
mitzuteilen. Jeder Teilnehmer hat auf andere Teilnehmer
Rücksicht zu nehmen und auf Anordnung des Canyoningführer
diesen vertretbare Hilfestellung zu geben.
Besondere Bedingungen für NE Reisen:
32. Die genauen Voraussetzungen, Leistungen und Bedingungen
für jede einzelne Reise können dem jeweiligen
Detailprogramm entnommen werden.
33. Es gelten die Allgemeinen Reisebedingungen 1992.
Besondere Bedingungen für NE Verleihausrüstung:
34. Für Schäden, die bei der verliehenen Ausrüstung
aufgetreten sind, hat der/die TeilnehmerIn zu haften.
35. Unternehmungen mit Verleihausrüstung von NE ohne
Tourenleiter: Die Unternehmungen erfolgen daher auf eigene Gefahr.
Für Schäden wird keine Haftung übernommen.
Besondere Bedingungen für Seilgarten-Aktivitäten und
Fun-Olympiade
36. Die Benützung des Seilgarten ist nur unter Anweisung eines
Tourenleiters möglich.
37. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass der Gurt und die
Sicherungskarabiner jederzeit verschlossen sind. Am Standplatz ist
auf die Dreipunktsicherung, während dem Pacour auf eine
Zweipunktsicherung zu achten. Der Hausarzt/Schularzt hat diesen Sport
nicht untersagt!
Besondere Bedingungen für Höhlentouren
(Höhlentrekking):
Der/Die TeilnehmerIn erklärt dabei: Ich bin körperlich
und geistig in der
Lage den Anforderungen des standzuhalten. Der Hausarzt/Schularzt hat diesen Sport nicht untersagt!
38. Teilnehmer dürfen sich nicht eigenständig von der
geführten Gruppe entfernen. Die Begehung einer Höhle
erfolgt größtenteils im weglosen Gelände, wo auch
mit besonders rutschigen Passagen zu rechnen ist. Es muß
daher mit dem jederzeitigen Ausrutschen gerechnet werden. Daher hat
sich jeder Teilnehmer besonders umsichtig und vorsichtig zu
bewegen. Der Tourenleiter zeigt, wie man sich bewegen
muß.
39.Besondere Bedingungen für Wintersportaktivitäten:
Es gelten insbesondere die Punkte 1-14. Weiters bedeuten besonders
der Ski- und Snowboardsport erhöhtes Verletzungsrisiko.
Teilnehmer dürfen sich nicht eigenständig von der
geführten Gruppe entfernen.
Besondere Bedingungen für Erziehungsberechtigte:
Es gelten insbesondere die Punkte 1-14. NE erteilt Verhaltens- und
Sicherheitsanweisungen die auch ich befolgen werde. Im Sinne der
Eigenverantwortung werde ich diese Anweisungen auch im wiederholten
Maße an meine Kinder weitergeben und deren Einhaltung
überwachen. Die Teilnahme an den jeweiligen Veranstaltungen
erfolgt daher auf meine Eigenverantwortung. Der (die) Teilnehmer
bzw. der Erziehungsberechtigte haften für ausgeliehene
Ausrüstung bzw. für Sachschäden-auch für jene,
die ohne Absicht herbeigeführt wurden!! 40.Die
Familientage-Aktionskarte bzw. der Ferienspielpaß, Jugend in
Wien-Bon, sowie die Broschüre 4 Kids des Vereins WienXtra bzw.
MA-13 (je Familie!) ist Voraussetzung um den ermäßigten
Teilnahmebeitrag zu erhalten. Sollte ich sie nicht besitzen, wird
mir gegebenenfalls der Differenzbetrag zum Normalpreis
nachverrechnet. 41. NE behaelt sich die Nutzungsrechte von Bildern die bei NE-Veranstaltungen aufgenommen wurden vor!
Datenschutz: Mit der elektronischen Verarbeitung erklärt
sich der Teilnehmer einverstanden.
Gerichtstand ist Wien.
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